Kurzfristige Termine für gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen bei Vermittlung über die Hausarztpraxis:
Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2023 die hausarztvermittelte Terminvergabe eingeführt. Für gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen kann der Hausarzt/die Hausärztin einen kurzfristigen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Slots vorgehalten.
Um diese Termine in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der/die Sie betreuende Hausarzt/Hausärztin stellt die Behandlungsnotwendigkeit bei Ihnen fest,
- der Hausarzt/die Hausärztin oder deren Team vereinbart für Sie einen Termin in unserer Praxis,
- der Hausarzt/die Hausärztin hinterlegt unsere Betriebsstättennummer (BSNR: 634402700),
- Sie erhalten einen Überweisungsschein, auf dem "Hausarztvermittlungsfall" o.ä. vermerkt ist.
Bitte beachten Sie, dass diese Termine nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können.